Radio-Interview mit RA Dr. Bahr zum Online-Recht
Heute gibt es einen speziellen Law-Podcasting außerhalb der normalen Reihe:
Thomas Steinbrecher, Moderator von TIDE 96.0, hat RA Dr. Bahr vor kurzem in seine Sendung “MausPet” eingeladen, um über das neue Telemediengesetz und viele andere Online-Rechts-Themen zu sprechen.
Der Podcast enthält einen 54-minütigen Ausschnitt der einstündigen Sendung.
Das in der Sendung angesprochene Hörspiel “Das Canossa-Virus” gibt es übrigens unter http://www.Das-Canossa-Virus.de zum kostenlosen Download.
Gewerbliche Spielvermittler - Teil 3: Verfassungswidrigkeit des § 14 Lotteriestaatsvertrag?
Wer kennt diese Namen nicht? Faber, Tipp 24 oder Fluxx, um nur einige Unternehmen zu nennen. Was genau machen diese Firmen, die sich als gewerbliche Spielvermittler bezeichnen? Und wie sehen die rechtlichen Anforderungen aus?
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in drei Teile geteilt. Heute hören Sie den dritten und letzten Teil. Der erste Part (“Teil 1: Gesetzliche Anforderungen an den Spielvermittler”) und der zweite Part (“Teil 2: Vertragsverhältnisse zwischen Spielvermittler und Spieler”) sind in den Vorwochen erschienen.
Der heutige Podcast geht der Frage nach, ob § 14 LotterieStV unter Umständen verfassungswidrig ist. In der rechtswissenschaftlichen Literatur werden inzwischen zunehmend beachtliche Stimmen laut, die die Regelung der gewerblichen Spielvermittlung in § 14 LotterieStV sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen, materiell-rechtlichen Gründen für verfassungswidrig bewerten.
Seit kurzem ist auch die 2. Auflage des Buches “Glücks- und Gewinnspielrecht” von RA Dr. Bahr im Handel erhältlich. Dort wird sich u.a. ausführlich mit dem Gewerblichen Spielvermittlerrecht auseinandergesetzt.
Gewerbliche Spielvermittler - Teil 2: Vertragsverhältnisse zwischen Spielvermittler und Spieler
Wer kennt diese Namen nicht? Faber, Tipp 24 oder Fluxx, um nur einige Unternehmen zu nennen. Was genau machen diese Firmen, die sich als gewerbliche Spielvermittler bezeichnen? Und wie sehen die rechtlichen Anforderungen aus?
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in drei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Der erste Part (“Teil 1: Gesetzliche Anforderungen an den Spielvermittler”) ist letzte Woche erschienen, der letzte folgt nächste Woche.
Der heutige Podcast beschäftigt sich mit den Vertragsverhältnissen zwischen Spielvermittler und Spieler.
Seit kurzem ist auch die 2. Auflage des Buches “Glücks- und Gewinnspielrecht” von RA Dr. Bahr im Handel erhältlich. Dort wird sich u.a. ausführlich mit dem Gewerblichen Spielvermittlerrecht auseinandergesetzt.
Gewerbliche Spielvermittler - Teil 1: Gesetzliche Anforderungen an den Spielvermittler
Wer kennt diese Namen nicht? Faber, Tipp 24 oder Fluxx, um nur einige Unternehmen zu nennen. Was genau machen diese Firmen, die sich als gewerbliche Spielvermittler bezeichnen? Und wie sehen die rechtlichen Anforderungen aus?
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in drei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten, die beiden nächsten Wochen die nachfolgenden.
Der heutige Podcast beschäftigt sich mit den gesetzlichen Anforderungen, die ein gewerblicher Spielvermittler erfüllen muss.
Seit kurzem ist auch die 2. Auflage des Buches “Glücks- und Gewinnspielrecht” von RA Dr. Bahr im Handel erhältlich. Dort wird sich u.a. ausführlich mit dem Gewerblichen Spielvermittlerrecht auseinandergesetzt.
Kann ich unproblematisch Musik aus dem Podsafe Music Network spielen?
In der Praxis tauchen für einen Podcaster relativ schnell eine Vielzahl von urheberrechtlichen Fragen auf. Eine ist unter anderem: Kann ein Podcaster unproblematisch Musik aus dem Podsafe Music Network spielen?
Diese Frage nimmt in der letzten Zeit auch deswegen zunehmend an Bedeutung zu, weil immer häufiger bekannte Künstler einzelne Songs einstellen und daher das Angebot des Networks auch für die breite Masse attraktiver wird.
Das Angebot von Podsafe Music Network stammt aus den USA. Erfinder ist Adam Curry. Auf der Webseite des Networks kann sich jeder Interessierte kostenlos die angebotene Musik herunterladen und für den eigenen Podcast verwenden. Laut den Nutzungenbedingungen des Networks sind sämtliche angebotenen Werke lizenfrei, d.h. es liegen jeweils die Einwilligungen der Urheber oder der sonstigen Berechtigten vor.
Der heutige Podcast versucht diese urheberrechtliche Frage (ansatzweise) zu beantworten.
Das neue Telemediengesetz – Alle 5 Teile in einem
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Den ursprünglich in fünf Teile gegliederten Podcast gibt es nun, auf vielfachen Wunsch der User, in einem Stück zum Download.
Der Podcast vereinigt die Einzelteile:
- Teil 1: “Der neue Begriff der Telemedien”
- Teil 2: “Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit”
- Teil 3: “Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”
- Teil 4: “Impressumspflichten”
- Teil 5: “Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichtserstattung”
Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de finden Sie weitere Informationen zum Telemediengesetz.
Das neue Telemediengesetz – Teil 5: Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichterstattung
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in fünf Teile geteilt.
Heute hören Sie den fünften und letzten Teil.
Den ersten Teil gibt es hier (“Teil 1: Der neue Begriff der Telemedien”), den zweiten Teil (“Teil 2: Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ”) hier, den dritten Teil (“Teil 3: Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”) hier und den vierten Teil (“Teil 4: Impressumspflichten”) hier.
Der heutige Teil beschäftigt sich sich mit den Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichterstattung.
Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de finden Sie weitere Informationen zum Telemediengesetz.
Das neue Telemediengesetz – Teil 4: Impressumspflichten
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in fünf Teile geteilt.
Heute hören Sie den víerten Teil.
Der fünfte und letzte Teil erscheint nächste Woche. Den ersten Teil gibt es hier (“Teil 1: Der neue Begriff der Telemedien”), den zweiten Teil (“Teil 2: Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ”) hier und den dritten Teil (“Teil 3: Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”) hier.
Der heutige Teil beschäftigt sich beschäftigt sich mit den Impressumspflichten.
Hinweis: Der Podcast verzichtet aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Erörterung des § 55 Abs.1 RfStV, der ebenfalls eine Impressums-Regelung enthält. Nähere Erläuterungen zu der Frage, welche Bedeutung diese Klausel hat und in welchem Verhältnis sie zu § 5 TMG steht, finden Sie unter http://www.Telemedien-und-Recht.de.


