
Das neue Telemediengesetz – Teil 4: Impressumspflichten
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in fünf Teile geteilt.
Heute hören Sie den víerten Teil.
Der fünfte und letzte Teil erscheint nächste Woche. Den ersten Teil gibt es hier (“Teil 1: Der neue Begriff der Telemedien”), den zweiten Teil (“Teil 2: Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ”) hier und den dritten Teil (“Teil 3: Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”) hier.
Der heutige Teil beschäftigt sich beschäftigt sich mit den Impressumspflichten.
Hinweis: Der Podcast verzichtet aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Erörterung des § 55 Abs.1 RfStV, der ebenfalls eine Impressums-Regelung enthält. Nähere Erläuterungen zu der Frage, welche Bedeutung diese Klausel hat und in welchem Verhältnis sie zu § 5 TMG steht, finden Sie unter http://www.Telemedien-und-Recht.de.
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