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Das neue Telemediengesetz – Alle 5 Teile in einem

Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.

Den ursprünglich in fünf Teile gegliederten Podcast gibt es nun, auf vielfachen Wunsch der User, in einem Stück zum Download.

Der Podcast vereinigt die Einzelteile:

- Teil 1: “Der neue Begriff der Telemedien”

- Teil 2: “Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit”

- Teil 3: “Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”

- Teil 4: “Impressumspflichten”

- Teil 5: “Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichtserstattung”


Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de finden Sie weitere Informationen zum Telemediengesetz.



# 01/03/2007 | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz