
Das neue Telemediengesetz – Teil 5: Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichterstattung
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in fünf Teile geteilt.
Heute hören Sie den fünften und letzten Teil.
Den ersten Teil gibt es hier (“Teil 1: Der neue Begriff der Telemedien”), den zweiten Teil (“Teil 2: Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ”) hier, den dritten Teil (“Teil 3: Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”) hier und den vierten Teil (“Teil 4: Impressumspflichten”) hier.
Der heutige Teil beschäftigt sich sich mit den Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichterstattung.
Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de finden Sie weitere Informationen zum Telemediengesetz.
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