
Das neue Telemediengesetz – Teil 3: Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in fünf Teile geteilt. Heute hören Sie den dritten Teil. Die weiteren Teile erscheinen jeweils in den nächsten Wochen. Den ersten Teil gibt es hier (“Teil 1: Der neue Begriff der Telemedien”), den zweiten Teil hier (“Teil 2: Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ”).
Der heutige Teil beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der datenschutzrechtlichen Problematik des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs.
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