
(Internet-) Spiele mit 50 Cent: Trotz geringwertigem Einsatz verbotene Glücksspiele?
Das LG Köln (Urt. v. 07.04.2009 – Az.: 33 O 45/09) hat Anfang April 2009 entschieden, dass Gewinnspiele auch dann verbotene Glücksspiele sind, wenn ihr Einsatz nur 50 Cent beträgt. Dies erstaunt, denn herkömmlicherweise stufte die bisherige Rechtsprechung die Spielbeiträge von nur einem halben Euro als geringwertig ein, so dass kein Glücksspiel vorlag. Wenig später hat das VG Düsseldorf (Beschl. v. 16.07.2009 – Az.: 27 L 415/09) aus verwaltungsrechtlicher Sicht die Entscheidung bestätigt.
Der heutige Podcast geht der Frage nach, was juristisch von diesen neuen Urteilen zu halten ist.
Sind Gewinnzusagen im Online-Bereich rechtlich einklagbar?
In das Bürgerliche Gesetzbuch ist Mitte des Jahres 2000 eine neue gesetzliche Norm, nämlich der § 661 a BGB, eingefügt worden. Danach hat jeder Verbraucher einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch, wenn ein Unternehmer ihm mitteilt, dass er einen Preis gewonnen hat. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte damit der gängigen Praxis entgegengewirkt werden, dass der Verbraucher durch die Mitteilung zur Bestellung von Waren oder Leistungen des Unternehmers bewegt wird. Dem Verbraucher wurde durch diese neue Norm ein eigener Anspruch auf die versprochene Leistung eingeräumt, was früher nicht der Fall war. Zwar war die Maßnahme wettbewerbswidrig und konnte durch einen Mitbewerber abgemahnt werden, aber der Verbraucher konnte hieraus keinerlei Rechte ableiten. Dies hat sich durch die Einführung der Norm geändert.
Die interessante Frage ist nun, ob diese Norm auch für den Online-Bereich gilt.
In zwei aktuellen Verfahren hatten sich deutsche Gerichte mit diesem Problem auseinanderzusetzen.
Mit dieser Problematik beschäftigt sich der heutige Podcast.
Special: SWR-Radio-Interview mit RA Dr. Bahr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Hausverlosungen
RA Dr. Bahr hat dem Südwestrundfunk (SWR) zum Thema “Hausverlosungen” in einem Telefon-Interview Rede und Antwort gestanden.
Das Gespräch befasst sich insbesondere mit der Frage, ob Hausverlosungen nach deutschem Recht erlaubt sind oder ob es sich hierbei um strafbares Glücksspiel handelt.
Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr “Hausverlosung in Deutschland: Mit beiden Beinen im Gefängnis? – Möglichkeiten und Grenzen nach der deutschen Rechtsordnung”
Die wirtschaftliche Bedeutung von Glücksspielen - Teil 2
Der Glücksspielsektor in der Bundesrepublik Deutschland ist gekennzeichnet durch seine öffentlich-rechtliche Monopol-Struktur. Das grundsätzliche Verbot, Glücksspiele anzubieten, führt dazu, dass sich der Glücksspielmarkt in Deutschland fast vollständig in den Händen des Staates befindet. Die einzig relevante Ausnahme sind die Automatenspiele.
Während früher der Bereich der Glücksspiele überwiegend unter dem Aspekt der Spielsucht-Bekämpfung erörtert wurde, rückt in den letzten Jahrzehnten zunehmend die wirtschaftliche Bedeutung dieses Marktes in den Vordergrund. Dies ist auf zwei Umstände zurückzuführen: Zum einen ist es angesichts der leeren Staatskassen wenig verwunderlich, dass auch der Staat diesen Bereich nicht nur unter präventiven, sondern zunehmend auch unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachtet. Zum anderen positionieren sich verstärkt private Anbieter in diesem Gebiet, deren oberstes Ziel die Gewinnmaximierung ist.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Der erste Teil ist bereits letzte Woche erschienen.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Glücksspielen - Teil 1
Der Glücksspielsektor in der Bundesrepublik Deutschland ist gekennzeichnet durch seine öffentlich-rechtliche Monopol-Struktur. Das grundsätzliche Verbot, Glücksspiele anzubieten, führt dazu, dass sich der Glücksspielmarkt in Deutschland fast vollständig in den Händen des Staates befindet. Die einzig relevante Ausnahme sind die Automatenspiele.
Während früher der Bereich der Glücksspiele überwiegend unter dem Aspekt der Spielsucht-Bekämpfung erörtert wurde, rückt in den letzten Jahrzehnten zunehmend die wirtschaftliche Bedeutung dieses Marktes in den Vordergrund. Dies ist auf zwei Umstände zurückzuführen: Zum einen ist es angesichts der leeren Staatskassen wenig verwunderlich, dass auch der Staat diesen Bereich nicht nur unter präventiven, sondern zunehmend auch unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachtet. Zum anderen positionieren sich verstärkt private Anbieter in diesem Gebiet, deren oberstes Ziel die Gewinnmaximierung ist.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche.
Special: Radio-Interview mit RA Dr. Bahr zur Strafbarkeit bei Poker-Turnieren
RA Dr. Bahr hat dem Berliner Rundunk ein Radio-Interview zur Strafbarkeit bei Poker-Turnieren und zum kürzlich beschlossenen Poker-Verbot durch das Innenministerium von Rheinland-Pfalz gegeben.
Der Glücksspiel-Staatsvertrag – Alle 3 Teile in 1
Zum 1. Januar 2008 war es soweit. Der Glücksspiel-Staatsvertrag trat in Kraft und löste die bisherige Regelung, den Lotterie-Staatsvertrag, ab. Der Gesetzgeber musste hier handeln, weil das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2006 die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Podcast skizziert die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Diese Folge enthält alle 3 Teile in 1:
- Hintergrund und wichtige Änderungen
- Änderungen für den Bereich der Telefon-Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten
- Reichweite der neuen Werbeverbote offline und online
Der Glücksspiel-Staatsvertrag – Teil 3
Zum 1. Januar 2008 war es soweit. Der Glücksspiel-Staatsvertrag trat in Kraft und löste die bisherige Regelung, den Lotterie-Staatsvertrag, ab. Der Gesetzgeber musste hier handeln, weil das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2006 die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Podcast skizziert die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in drei Teile geteilt.
Heute hören Sie den dritten und letzten Teil. Der erste Teil ist vor 14 Tagen erschienen, der zweite Teil letzten Donnerstag.
Der heutige Podcast beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, wieweit die neuen Werbeverbote offline und online reichen.