
Sind Gewinnzusagen im Online-Bereich rechtlich einklagbar?
In das Bürgerliche Gesetzbuch ist Mitte des Jahres 2000 eine neue gesetzliche Norm, nämlich der § 661 a BGB, eingefügt worden. Danach hat jeder Verbraucher einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch, wenn ein Unternehmer ihm mitteilt, dass er einen Preis gewonnen hat. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte damit der gängigen Praxis entgegengewirkt werden, dass der Verbraucher durch die Mitteilung zur Bestellung von Waren oder Leistungen des Unternehmers bewegt wird. Dem Verbraucher wurde durch diese neue Norm ein eigener Anspruch auf die versprochene Leistung eingeräumt, was früher nicht der Fall war. Zwar war die Maßnahme wettbewerbswidrig und konnte durch einen Mitbewerber abgemahnt werden, aber der Verbraucher konnte hieraus keinerlei Rechte ableiten. Dies hat sich durch die Einführung der Norm geändert.
Die interessante Frage ist nun, ob diese Norm auch für den Online-Bereich gilt.
In zwei aktuellen Verfahren hatten sich deutsche Gerichte mit diesem Problem auseinanderzusetzen.
Mit dieser Problematik beschäftigt sich der heutige Podcast.
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