
Wann darf ein Arbeitgeber ausnahmsweise auf die E-Mails seiner Mitarbeiter zugreifen?
Wir hatten uns mit dem heutigen Thema bereits in der Vergangenheit beschäftigt. Sehen Sie dazu auch unseren Law-Vodcast “Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter?”. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus Februar 2011 bietet einen arbeitgeberfreundlichen Anlass, die bestehende Rechtslage noch einmal zu beleuchten.
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