Vorsicht bei der Werbung mit Online-Garantien
Viele Unternehmen bieten neben der gesetzlichen Gewährleistung ihren Kunden wesentlich weiterreichende Garantien an: Der Feuerzeug-Hersteller Zippo wirbt zum Beispiel mit einer lebenslangen Garantie für seine Produkte. Viele große Hardware-Hersteller, wie z.B. DELL, bieten von sich aus eine mehrjährige Garantie auf bestimmte Service-Leistungen an, z.B. die Abholung defekter Ware vor Ort.
In der letzten Zeit mehren sich jedoch die Gerichtsentscheidungen, die eine pauschale Werbung mit Garantien für wettbewerbswidrig ansehen. Mit dieser Problematik beschäftigt sich der heutige Podcast.
Hinweis: In einer aktuellen Entscheidung, die erst jetzt bekannt wurde, hat das OLG Hamburg (Urt. v. 26.11.2009 – Az.: 3 U 23/09) von seiner bisherigen Rechtsprechung Abstand genommen und sich der Meinung des OLG Hamm angeschlossen. Dadurch erhöht sich das im Podcast angesprochene Abmahnrisiko noch einmal deutlich.
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