
Vorsicht bei der Verwendung von Arzneimittelbroschüren
In der Praxis treten immer wieder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Broschüren zur Bewerbung von Arzneimitteln auf.
So hatte sich z. B. das Landgericht Stuttgart vor nicht all zu langer Zeit mit der Rechtmäßigkeit des Inhalts einer Arzneimittelbroschüre zu beschäftigen.
Es stellte hierbei fest, dass es sich bei einer solchen Broschüre aus rechtlicher Sicht um Werbung handelt. Dies gelte zumindest dann, wenn in ihr Informationen wiedergegeben werden, die über die Pflichtinformationen der Packungsbeilagen hinausgehen. Hieraus folgt, dass bei der Ausgestaltung derartiger Werbebroschüren grundsätzlich die strengen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zu beachten sind.
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