
Verbotene Kopplungen bei Online-Kreditvermittlungen
Der heutige Podcast beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen es einem Online-Kreditvermittler erlaubt ist, neben der reinen Vermittlung des Darlehens sonstige Verträge mit dem Kunden zu schließen.
Im Januar 2009 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart, Urt. v. 15.01.2009 – Az.: 2 U 54/08, über nachfolgenden Fall zu entscheiden:
Die Beklagte vermittelte Kredite, die Verbraucher bei ihr online beantragen konnten. Nach der Online-Anfrage übersandte die Beklagte nicht nur Kreditvermittlungs-Anträge, sondern bot in ihrem Antwortschreiben auch weitere Produkte wie zum Beispiel Rabatt-Einkaufskarten und Versicherungen an. Sie forderte dabei den Verbraucher auf, sämtliche Unterlagen – und nicht nur den gewünschten Kreditvermittlungs-Antrag – ausgefüllt an sie zurückzusenden.
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