
Und es geht doch: Vergünstigungen und Rabatte im Bereich der Heilmittel - Teil 2
In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Verbraucher durch Rabatte, Bonussysteme oder Ähnliches zum Kauf von Produkten zu überzeugen. Jeder kennt Werbeaussagen wie: “drei Teile zum Preis von zwei” oder “einen Monat umsonst im Internet surfen”.
Im Bereich der Heilmittelwerbung sind solche Maßnahmen äußerst problematisch. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet nämlich beinahe jede Form von Vergünstigungen, wie zum Beispiel Rabatte.
Hierüber ärgern sich viele Anbieter von Heilmitteln. Vor allem Apotheken haben in der Vergangenheit versucht, mit Vergünstigungen zu werben. So hat zum Beispiel eine Apotheke Rabatte auf Medikamente gegen Haarausfall gewährt. Hierfür wurde sie prompt verurteilt.
Dem werbewilligen Apotheker, nennen wir ihn einmal Hans Müller, kann aber geholfen werden.
Der heutige Podcast zeigt nämlich auf, dass es für Anbieter von Heilmitteln durchaus Möglichkeiten gibt, Kunden Vergünstigungen anzubieten. Aufgrund des großen Umfangs des Themas, besteht der Podcast aus zwei Teilen. Diese Woche hören Sie den zweiten Teil. Die erste Folge gab es bereits letzte Woche.
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