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Strafrechtliche Bestimmungen im Glücksspielrecht - Teil 5

Der heutige Podcast ist der 5. und letzte Part einer fünfteiligen Serie zu den strafrechtlichen Bestimmungen im Glücksspielrecht. Den 1. Teil gibt es hier, den 2. Teil hier und hier den 3. Teil und hier den 4. Teil.

Hauptschwerpunkt sind heute die Rechtsfolgen des § 284 StGB und die Sonderregelungen für die unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie
oder einer Ausspielung nach § 287 StGB.

Ab nächste Woche geht es dann wieder tief ins Online-Recht ;-)



# 14/06/2007 | Kommentare (2) | Recht d. Neuen Medien | Glücks- / GewinnspielR

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. SK sagt am Jul 28, 2007 @ 07:44 PM:

    Ich finde es schade, daß bei der Serie über Glücksspielrecht nicht auf die Unterscheidung zwschen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel eingegangen wurde. Insbesondere die Einordnung häufig genutzter Online-Spiele wie Backgammon oder Poker hätte ich mir erwünscht.

    Ansonsten herzlichen Dank für die Reihe.

  2. RA Dr. Bahr sagt am Jul 29, 2007 @ 11:14 AM:

    @SK: Die Anmerkung kann ich nicht ganz nachvollziehen, da mehrere Podcasts sich mit den genannten Themen beschäftigen:

    Ist das Mitspielen bei Online-Casinos im Internet strafbar?
    http://www.law-podcasting.de/ist-das-mitspielen-bei-online-casinos-im-internet-strafbar

    Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten – rechtlich erlaubt?
    http://www.law-podcasting.de/gewinnspiele-mit-mehrwertdiensten-rechtlich-erlaubt

    Zudem gibt es unter
    http://www.law-podcasting.de/index.php?cat=Glcks-/GewinnspielR
    eine eigene Rubrik dazu mit 34 einzelnen Podcasts

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