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Sind sogenannte Treuhand-Domains erlaubt?

In der Rechtsprechung war bis vor kurzem folgender Fall höchstrichterlich ungeklärt:

Herr Heinrich ist begeisterter Internet-Nutzer und stellt eines Tages fest, dass ein Herr Friedrich Inhaber der Domain heinrich.de ist. Herr Heinrich ist empört. Was soll das denn? fragt er sich. Wenn dieser Herr Friedrich eine Domain besitzen will, dann soll er doch bitte schön seinen eigenen Namen, nämlich friedrich.de, registrieren, und nicht den von wildfremden Leuten.

Herr Heinrich verlangt daraufhin von Herrn Friedrich die Domain heinrich.de heraus. Dieser lehnt lächelnd ab: Zwar habe Herr Heinrich grundsätzlich einen Anspruch auf die Domain, aber nicht im vorliegenden Fall. Denn er, Herr Friedrich, halte die Domain lediglich treuhänderisch für jemand anderen. Und eben dieser andere heiße zufällig auch Heinrich.


Was gilt nun in diesen Fällen von sogenannten Treuhand-Domains, wo der Eigentümer vorgibt, für jemand anderes die Domain zu besitzen?



# 20/12/2007 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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