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Sind Catch-All-Funktionen im Internet rechtswidrig?

Fast jeder kennt sie und viele nutzen sie: Die Catch-All-Funktion bei E-Mails oder Domains. Bei der Catch-All-Funktion bzgl. E-Mails gehen sämtliche Nachrichten an den Admin der betreffenden Second-Level-Domain. Dieses Feature wird nicht selten von Unternehmern und Verbrauchern eingesetzt, um nachverfolgen zu können, ob eine rechtswidrige Datenübermittlung stattfindet.


Der gleiche Vorteil wird auch häufig bei Domains genutzt. Anstatt einer Fehlerseite leitet der Seitenbetreiber den Suchenden aus Usability-Gründen auf die Startseit um.


Der heutige Podcast geht der Frage nach, ob die Nutzung einer solchen Catch-All-Funktion irgendwelche rechtlichen Probleme beinhaltet.



# 27/07/2006 | Kommentare (10) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. AA sagt am Jul 27, 2006 @ 01:54 PM:

    fall: eine firma stellt ein cms zur verfügung, wo sich user u.a.a. mit eigenen shops eigene "unterseiten" einrichten können. bei den unterseiten handelt es sich lediglich um eine catch-all-adresse. der subdomain-name ist zugleich der accountname. beim aufruf einer solchen vom user selbst angelegten einstiegsseite, werden in 99% der fälle die markennamen der jeweiligen produkte verwendet. beispiel: markenname.cmsxyz.de

    man gelangt dann auf eine einstiegsseite mit einem shop, wo artikel des herstellers im direktvertrieb erhältlich sind.

    damit dies funktioniert, muss der betreiber des cms die catch-all-funktion aktiviert haben. inwieweit verstösst der betreiber des cms hier gegen geltendes recht oder unterstützt damit aktiv den verstoss gegen geletendes recht.

    wie ich Ihren beitrag verstanden habe, ist ein solches prinzip bereits ein wettbewerbsverstoss?

  2. RA Dr. Bahr sagt am Jul 27, 2006 @ 02:03 PM:

    Eine Hersteller, der lediglich eine CMS-Software zum Kauf anbietet,ist nicht mitverantwortlich, da es ja durchaus Einsatzmöglichkeiten gibt, wo die Catch-All-Funktion rechtmäßig ist. Alleine aus dem Umstand, dass die Software auch evtl. zu einem rechtswidrigen Tuen missbraucht bzw. benutzt werden kann, führt nicht automatisch auch zur Rechtswidrigkeit der Software.


    Etwas anderes ist es, wenn der Anbieter eine solche Lösung als Webhosting + CMS anbietet, da dies ja weit über den bloßen Verkauf des Prodfuktes hinausgeht. Hier werden die Gerichte im Zweifel eine Mitstörerhaftung bejahen.

  3. AA sagt am Jul 27, 2006 @ 02:26 PM:

    meinen güte, sind Sie schnell :)
    vielen dank für Ihre antwort.

    im konkreten fall wird das cms auf eigenen servern des betreibers / softwareentwicklers gehostet. ein user = ein cms + shop + hosting von dokumenten und eigenen seiten. das cms wird also vermietet zusammen mit einer domain. die software wird als ganzes nicht verkauft.

    entspricht das nicht eher Ihrer aussage aus absatz 2 (mitstörerhaftung)?

  4. RA Dr. Bahr sagt am Jul 27, 2006 @ 02:31 PM:

    In solchen Konstellation besteht – je nach Ausgestaltung im Einzelfall – in jedem Fall die erhöhte Gefahr der Mitstörerhaftung.

  5. matze sagt am Aug 2, 2006 @ 10:54 AM:

    fragen hierzu: beschränkt sich die ganze sache auf die catch all funktion, oder sind ein in der .htacces angelegter redirect der fehlerseiten auf die startseite bzw. eine modifizierte 404er (die entweder kurz erscheint und auf die startseite führt, oder den sitecontent aufführt) genauso betroffen?
    meine nachfrage beim hoster ergab, dass ich die catch all funktion nicht selber deaktivieren kann. diese ist standardmäßig voreingestellt, und beim deaktivieren seitens des hosters würden angelegte subdomains unbrauchbar. auch könnten dann vom kunden keine mehr angelegt werden.

  6. RA Dr. Bahr sagt am Aug 2, 2006 @ 09:53 PM:

    @matze: Technich ist Catch all und htaccess zwar ein (gewaltiger) Unterschied. Wenn man aber die Entscheidungsgründe zu den Catch all-Urteilen liest, dann wird man das – soweit man diese Rechtsprechung für überzeugend hält – auch auf die "htaccess"-Fälle übertragen können.

  7. Christian Schmidt sagt am Aug 23, 2006 @ 03:59 PM:

    Mal eine Frage:
    ist Catchall auch dann rechtswidrig wenn man zwar firmanname.xyz.de eingibt aber auf WWW.xyz.de kommt sprich die Subdomain selber nicht als eigenstädige Domain fungiert und somit auch nicht mehr im Browser steht?

  8. RA Dr. Bahr sagt am Aug 24, 2006 @ 12:30 AM:

    @Christian Schmidt: Nach der Logik der hier erwähnten Rechtsprechung: Ja!

  9. fdaw sagt am Apr 11, 2008 @ 11:16 AM:

    Irgendwie hab ich das Gefühl, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

    Wenn ich einen Markennamen-Sticker auf die Eingangstüre einer Fastfoodkette klebe, glauben die Kunden ja auch nicht, dass sie in dieser Fastfoodkette die entsprechenden produkte der marke kaufen können.
    Dass eine 1st-Level-Domain das ausschlaggebende im internet ist, vergleichbar mit dem Schild über einem Geschäft, sollte den meisten Benutzern klar sein, also ist es nicht wirklich ersichtlich wie die entsprechenden Gerichte zu diesem Urteil kamen.
    mMn ein Fall für die nächste Instanz.

  10. RA Dr. Bahr sagt am Apr 11, 2008 @ 11:24 PM:

    @fdaw: Die Entscheidung ist rechtskräftig, also keine nächste Instanz mehr in diesem Verfahren.

    Dass ich die Argumentation des Gerichts für wenig überzeugend halte, wird – glaube ich – aus dem Podcasting klar ;-)

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