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Rechtliche Regelungen zu Premium-SMS

Aus Fernsehen und Printmedien kennt man die vielfältigen Angebote für Premium-SMS: Es handelt sich dabei um kostenpflichtige Kurznachrichten, die an eine fünfstellige Kurzwahl gesendet werden.


Für Entgelte bis zu 5 EUR pro SMS werden Handylogos, Klingeltöne, Single-Chats und ähnliche Dienste angeboten. Häufig werden auch mit einer SMS Abonnements verkauft, d.h. mit einer Kurznachricht erhält man nicht nur einen Klingelton, sondern gleich ein Abonnement über 100 Klingeltöne.


Welche rechtlichen Regelungen gelten nun für Premium-SMS?



# 31/08/2006 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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