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Recht für PR- und Marketing-Agenturen: Heute: Rechtliche Besonderheiten beim Social Media Marketing - Teil 2

Ein weiterer Podcast aus unserer neuen Reihe “Recht für PR- und Marketing-Agenturen”. Heute beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Besonderheiten beim Social Media Marketing aus Sicht der PR- und Marketing-Agenturen.

Der heutige Podcast ist in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil, den ersten gab es bereits letzte Woche.

Im Podcast wird behauptet, es gäbe noch keine Impressums-Entscheidung zu Webseiten auf Facebook, Twitter & Co. Bis vor wenigen Tagen war das auch richtig. Seit kurzem gibt es jedoch das Urteil des LG Aschaffenburg (Urt. v. 19.08.2011 – Az.: 2 HK O 54/11), wonach eine kommerzielle Facebook-Seite ein vollständiges Impressum haben muss.



# 17/11/2011 | Kommentare (1) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz | Presserecht

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Michael L. sagt am Dec 10, 2011 @ 09:52 PM:

    Sehr geehrter Dr. Bahr,
    Danke für den informativen Podcast. Das sind genau Themen, die wir als Social Media Marketing betreibende Agentur zwar zu wissen glauben, aber dennoch ist es immer gut, dies nochmals bestätigt zu bekommen. Vor allem die Differenzierung zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen ist ein teilweise schmaler Grat. Erklären Sie das mal einem Auszubildenden in Social Media Marketing, der für einen Kunden an einer Kampagne mitarbeitet. Ihr Blog hilft uns auch in der Hinsicht – ich erwäge, solche Themen meinen Leuten zum Anhören zu geben, da die Inhalte bereits gut aufbereitet sind und ich es dann nicht selbst erklären brauche. Ihre Podcasts sind eine ausgezeichnete INfoquelle über Online-Recht, die im Gedächtnis bleibt.
    mit freundlichen Grüßen
    Michael L.

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