
Noch einmal: Der BGH bestätigt die Haftung des Merchants für Rechtsverletzungen seines Affiliates
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung aus August 2011 noch einmal seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und bejahte auch in diesem Fall die Mithaftung des Merchants für die von seinem Affiliate begangenen Wettbewerbsverletzungen.
Bereits Ende 2009 hatten die Karlsruher Richter eine Grundlagen-Entscheidung zur Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate getroffen.