
LG München: Keine GEMA-Beschränkungen bei Klingeltönen erlaubt
Das LG München (Urt. v. 20.07.2005 – Az.: 21 O 11289/05) hatte über die Praxis der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bei der Lizensierung von Klingeltönen zu entscheiden.
Kommentare sind deaktiviert!!!
Carsten sagt am Jan 30, 2006 @ 08:13 AM:
Ein Testkommentar aus Kreuzberg zum Testfreischalten. :-)
Ulli sagt am Feb 2, 2006 @ 02:59 PM:
Vielen Dank, super Sache das, endlich eine weitere, sinnvolle Nutzungsmöglichkeit für meinen MP3-Player.
...hoffentlich bleibt Ihr gebührenfrei!
RA Dr. Bahr sagt am Feb 2, 2006 @ 03:03 PM:
Hallo!
Wie alle unsere Info-Portale ist und bleibt Law-Podcasting.de gebühren- und werbefrei ;-)