
Ist die Google-Bildersuche rechtmäßig oder eine millionenfache Urheberrechtsverletzung?
In der ersten Instanz hatte Anfang 2007 das Landgericht Erfurt entschieden, dass die Bildersuche von Google urheberrechtlich unproblematisch sei. Zwar würde die bekannte Suchmaschine in fremde Urheberrechte eingreifen. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt, denn durch das Online-Stellen von Bildern auf seiner Webseite erteile der Webseiten-Betreiber der Suchmaschine konkludent die Einwilligung, urheberrechtlich geschützte Bilder als automatische Thumbnails anzuzeigen.
In der Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht Jena dem Ergebnis nach dem Landgericht gefolgt, jedoch mit einer grundlegend anderen Begründung.
Der heutige Podcast beschäftigt sich ausführlich mit der rechtlichen Bewertung der Google-Bildersuche.
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Matthias B. sagt am Sep 21, 2008 @ 01:44 AM:
Sehr interessant zu hören, diese Frage habe ich mir desöfteren auch schon gestellt.
Was man aber noch bedenken muss, ist die "Macht" bzw. "Größe" die Google besitzt, wodurch dem Unternehmen Summen im vierstelligen Bereich, oder das entfernen des ein oder anderes Bildchen aufgrund einer Unterlassungsklage, reichlich egal sein dürfte.
Hat das BGH mittlerweile schon entschieden?