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Ist das Setzen von Links auf fremde Seiten ohne Erlaubnis des Seiteninhabers erlaubt?

Die Frage erscheint auf den ersten Blick ein wenig merkwürdig. Die Praxis zeigt aber, dass es viele Seitenbetreiber gibt, die sich über diesen Punkt Gedanken machen.
Nicht zuletzt so mancher Hinweis auf einer staatlichen Webseite verunsichert die Internet-User. So heißt es auf der Webseite des Gesundheitsministeriums wörtlich:

“Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: Der Hyperlink kann auf die Startseite oder auf eine einzelne Webseite gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird. Der Vertragspartner teilt dem Bundesgesundheitsministeriums innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.”

Ist eine solche Erklärung wirksam? Oder juristisch ausgemachter Nonsense?

Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.



# 02/08/2007 | Kommentare (6) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Wolke23 SEO sagt am Aug 8, 2007 @ 08:59 AM:

    Vielen Dank für die klaren Aussagen in diesem Podcast, der Nonsens klar als solchen benennt und noch einmal die relevanten Ausnahmen der "Freiheit für Links" aufzeigt.

  2. Simon sagt am Aug 9, 2007 @ 04:09 PM:

    Danke für die Darstellung. Hatte mir selbst schon die Frage gestellt, wie und ob die Verlinkung rechtlich geregelt ist.

  3. Alexander Schestag sagt am Dec 7, 2007 @ 12:11 AM:

    Hallo,

    danke für den interessanten Podcast. Wurde aber nicht ein Fall vergessen, in dem eine Verlinkung ebenfalls unter Umständen ebenfalls nicht erlaubt sein kann, nämlich der Fall, daß man auf Inhalte verlinkt, von denen man weiß, daß sie rechtswidrig sind?

  4. RA Dr. Bahr sagt am Dec 7, 2007 @ 11:56 AM:

    @Schestag: Nein, nicht wirklich, denn das ist ja ein anderes Thema. Bei diesem Podcast geht es ja nicht um die Linkhaftung allgemein, sondern, ob der Verlinkende einen Abwehranspruch hat, wenn er nicht verlinkt werden will.

  5. Sven sagt am Jul 21, 2008 @ 12:03 PM:

    Ich möchte an dieser Stelle mal mein Lob für das Komplette Projekt law-podcasting.de und für die vielen interessanten Beiträge loswerden!

  6. SeoMatrix sagt am May 16, 2011 @ 12:12 AM:

    Auf jeden Fall ein guter Audio Cast Blog – der erste Cast war wirklich super!

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