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Ist das Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber erlaubt?

Die Frage klingt auf den ersten Blick banal. Schaut man sich das Problem jedoch näher an, offenbart sich schnell, welche zivil- und strafrechtlichen Abgründe sich hier im Zweifel auftun können.

Wie so häufig im Arbeitsrecht, prallen auch bei diesem Thema zwei Interessen aufeinander: Das Interesse des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren und darauf zu achten, dass diese ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen und nicht stundenlang lustige PowerPoint- Witze mit Freunden per E-Mail austauschen.

Andererseits ist da das Interesse des Arbeitnehmers, dass seine gesamte E-Mail Korrespondenz vertraulich behandelt wird, da auch hier das Fernmeldegeheimnis gilt.

Wie kann nun der Arbeitgeber dieses Problem lösen?

Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.



# 13/03/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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