Die wirtschaftliche Bedeutung von Glücksspielen - Teil 2
Der Glücksspielsektor in der Bundesrepublik Deutschland ist gekennzeichnet durch seine öffentlich-rechtliche Monopol-Struktur. Das grundsätzliche Verbot, Glücksspiele anzubieten, führt dazu, dass sich der Glücksspielmarkt in Deutschland fast vollständig in den Händen des Staates befindet. Die einzig relevante Ausnahme sind die Automatenspiele.
Während früher der Bereich der Glücksspiele überwiegend unter dem Aspekt der Spielsucht-Bekämpfung erörtert wurde, rückt in den letzten Jahrzehnten zunehmend die wirtschaftliche Bedeutung dieses Marktes in den Vordergrund. Dies ist auf zwei Umstände zurückzuführen: Zum einen ist es angesichts der leeren Staatskassen wenig verwunderlich, dass auch der Staat diesen Bereich nicht nur unter präventiven, sondern zunehmend auch unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachtet. Zum anderen positionieren sich verstärkt private Anbieter in diesem Gebiet, deren oberstes Ziel die Gewinnmaximierung ist.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Der erste Teil ist bereits letzte Woche erschienen.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Glücksspielen - Teil 1
Der Glücksspielsektor in der Bundesrepublik Deutschland ist gekennzeichnet durch seine öffentlich-rechtliche Monopol-Struktur. Das grundsätzliche Verbot, Glücksspiele anzubieten, führt dazu, dass sich der Glücksspielmarkt in Deutschland fast vollständig in den Händen des Staates befindet. Die einzig relevante Ausnahme sind die Automatenspiele.
Während früher der Bereich der Glücksspiele überwiegend unter dem Aspekt der Spielsucht-Bekämpfung erörtert wurde, rückt in den letzten Jahrzehnten zunehmend die wirtschaftliche Bedeutung dieses Marktes in den Vordergrund. Dies ist auf zwei Umstände zurückzuführen: Zum einen ist es angesichts der leeren Staatskassen wenig verwunderlich, dass auch der Staat diesen Bereich nicht nur unter präventiven, sondern zunehmend auch unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachtet. Zum anderen positionieren sich verstärkt private Anbieter in diesem Gebiet, deren oberstes Ziel die Gewinnmaximierung ist.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche.
Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter? - Teil 2
Heute gibt es den 2. Teil unserer dreiteiligen Folge. Der 1.Teil ist letzte Woche erschienen.
Inhaltlich geht es im heutigen Podcast um die Frage, ob der Arbeitgeber sich strafbar macht, wenn er unerlaubt die Mails seines ausgeschiedenen Mitarbeiters liest. Und ob auch der System-Administrator mit einem Bein im Gefängnis steht, wenn er dem Wunsch seines Chef nachgibt, die Passwörter zu dem Mail-Account des Mitarbeiters herauszugeben.
Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter? - Teil 1
Ein alltägliches Bild: Ein Kollege wechselt den Brötchengeber, packt seine sieben Sachen und verabschiedet sich mit einem Frühstück oder einer Runde Sekt. Was mit dem E-Mail-Account an seinem Arbeitsplatz passiert, wird dabei häufig vergessen.
Der heutige Podcast beleuchtet die rechtlichen Probleme beim Umgang mit den elektronischen Postfächer ausgeschiedener Mitarbeiter.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast ist 3 Teile aufgeteilt, heute hören Sie den ersten Teil.
Dürfen fremde E-Mails im Internet veröffentlicht werden?
So mancher Mitteilungsdrang führt dazu, dass E-Mails ohne Erlaubnis des Absenders ins Web eingestellt werden. Der heutige Podcast geht der Frage nach, ob dies rechtlich zulässig ist. Da es sich beim Inhalt der E-Mail regelmäßig um wahre Tatsachen handelt, dürfte einer Veröffentlichung eigentlich nichts im Wege stehen. Schließlich darf man ja auch sagen, was wahr ist. Aber aus rechtlicher Sicht ist das nicht ganz so einfach.
Der heutige Podcast klärt, wann fremde E-Mails im Internet veröffentlicht werden dürfen. Und wann eben nicht.
Das Abschlussschreiben im Presserecht
Die heutige Folge beschäftigt sich erstmals ausführlich mit dem Presserecht und dem ominösen Abschlussschreiben. Wir erläutern den Sinn dieses Schreibens und ob die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsanwalt bezahlt werden müssen.
Soweit Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, erfolgt dies regelmäßig in einem Hauptsacheverfahren. Dort sind zumeist Kläger und Beklagter mit ihren jeweiligen Rechtsanwälten persönlich vertreten.
Im Presserecht, etwa bei der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Fotos in einer Zeitschrift oder einer unwahren Berichterstattung in einer Zeitung, verhält es sich in der überragenden Zahl der Fälle anders. Derartige Streitigkeiten werden durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren geregelt, bei dem die Verfügung, etwas Bestimmtes in der Zukunft nicht mehr zu tun, meist ohne mündliche Verhandlung ergeht.
Dabei taucht immer das so genannte Abschlussschreiben auf und die Frage nach dessen Sinn.
Versicherungsvermittler und Online-Recht: In welchen Fällen droht eine Abmahnung? - Teil 2
Ende Mai 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft getreten. Versicherungsvermittlern werden dadurch neue Informationspflichten und neue Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und bei E-Mails auferlegt.
In der vergangenen Woche im 1. Teil wurden die neuen Informationspflichten der Versicherungsvermittler und die Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen und E-Mails behandelt.
Der heutige Podcast greift zwei weitere Fälle auf, in denen erhebliches Gefährdungspotenzial für Abmahnungen steckt.
Versicherungsvermittler und Online-Recht: In welchen Fällen droht eine Abmahnung? - Teil 1
Ende Mai 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft getreten. Versicherungsvermittlern werden dadurch neue Informationspflichten und neue Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und bei E-Mails auferlegt.
Ob eine fehlende oder unrichtige Informationsbelehrung oder fehlende Angaben auf Geschäftsbriefen und bei E-Mails die Gefahr einer Abmahnung bergen, soll in dem heutigen Podcast untersucht werden.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche.


