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Geldwäscherechtliche Bestimmungen im Glücksspiel-Bereich

Ende 1993 trat das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ – kurz Geldwäschegesetz (GwG) genannt – in Kraft. Es wurde damals eingeführt, um den illegalen Handlungen der organisierten Kriminalität (Rauschgift, Schutzgelderpressung, Zuhälterei, Zigarettenschmuggel) zu begegnen. Denn Achilles-Ferse aller illegalen Aktivitäten ist nach wie vor das Bargeld. Erst wenn es auf legalem Wege auf dem Ko-to der betreffenden Person angekommen und somit „rein gewaschen“ ist, kann es auch problemlos in aller Öffentlichkeit genutzt werden. Einem solchen illegalen Handeln versucht das GwG mittels einer umfangreichen Identifizierungspflicht von vornherein den Hahn abzudrehen.

Der heutige Podcast beleuchtet die geldwäscherechtliche Bestimmungen im Glücksspiel-Bereich.



# 28/06/2007 | Kommentare (0) | Glücks- / GewinnspielR | Gewerbl. Rechtsschutz

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