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Gehört die Tagesschau-App verboten?

Der heutige Podcast beschäftigt sich mit der Frage, ob die ARD durch die Tagesschau-App gegen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags verstößt.

Das Landgericht Köln hatte sich mit dieser Frage im September 2012 zu beschäftigen. Inhaltlich lag der nachfolgende Sachverhalt zu Grunde:

Der Fernsehsender bot zu seiner Nachrichtensendung „Tagesschau“ eine App für Smartphones und Tablet-PCs an, die von jedem Interessenten kostenlos heruntergeladen werden konnte. Das Angebot der ARD gliederte Informationen u.a. in Rubriken wie Inland, Ausland, Wirtschaft, Regional etc.

Hiergegen wandten sich nunmehr Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. Sie erblickten in dem Angebot der ARD einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag.



# 11/04/2013 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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