Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlicht werden?
Abmahnungen im Internet sind heutzutage längst Alltag geworden. Abgemahnt wird aus einer Vielzahl von Gründen: Fehlerhaftes Impressum, Verstoß gegen Preisangabenverordnung, Urheberrechtsverletzung oder die Benutzung eines fremden Markennamens.
Schnell stellt sich die Frage: Ist der Adressat eines Abmahnschreibens berechtigt, dieses online zu stellen, so dass die Öffentlichkeit über den Vorgang informiert wird?
Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.
(Hinweis: Den ursprünglich für heute angekündigte Beitrag zur Glücksspiel-Rechtsprechung seit März 2006 bis heute gibt es nächste Woche).
Kommentare sind deaktiviert!!!