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Die Zulässigkeit von Vertragsstrafen in Adresshandelsverträgen

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass der Käufer von Adressdaten diese vertragswidrig nutzt. Zum Beispiel wenn er die Informationen für ganz andere Zwecke benutzt als ursprünglich vereinbart.

Der Adressdaten-Verkäufer ist dann der Geschädigte. Im heutigen Podcast gehen wir die Frage nach, unter welchen Umständen der Verkäufer von Adressdaten mit dem Erwerber eine Vertragsstrafe vereinbaren kann, um einer solchen vertragswidrigen Nutzung vorzubeugen.



# 11/02/2010 | Kommentare (0) | Gewerbl. Adresshandel | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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