
Die strafrechtliche Haftung eines Compliance Officers
Nach einem Urteil des BGH (Urt. v. 17.07.2009 – Az.: 5 StR 394/08) festgestellt, kann den Leiter der Innenrevision – auch Compliance Officer genannt – eine Verpflichtung dafür treffen, Straftaten zu unterbinden.
Der heutige Podcast beschäftigt sich also mit der Frage, wann und unter welchen Umständen ein solcher Compliance Officer sich strafbar macht, wenn er nicht bestimmte Straftaten in seiner Firma unterbindet.
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