
Die Regelungen des neuen § 6 a Spielverordnung
Mit der zum 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Gesetzesreform ist auch der neue § 6 a Spielverordnung wirksam geworden. Dieser verbietet jede Form eines Spiels, das Gewinnberechtigungen oder Gewinnchancen anbietet oder Gewinnrückgaben ermöglicht. Lediglich die Gewährung von 6 sofort abzuspielenden Freispielen ist erlaubt.
Es handelt sich dabei um die gesetzliche Kodifizierung des bislang schon aufgrund der Rechtsprechung bestehenden Fun Games-Verbots.
Nach der Gesetzesbegründung ist der neue § 6 a Spielverordnung extrem umfassend zu interpretieren, so dass sogar die handelsüblichen Flipper hierunter fallen sollen.
Gegen eine solche extensive Auslegung sprechen jedoch gewichtige Gründe.
Der heutige Podcast versucht eine sachgerechte Interpretation der neuen Vorschrift
Ab Januar 2007 ist die 2. Auflage des Buches “Glücks- und Gewinnspielrecht” von RA Dr. Bahr im Handel erhältlich. Dort wird sich u.a. ausführlich mit den neuen Vorschriften der SpielVO und mit den bislang erfolgten Urteile auseinandergesetzt.
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