
Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 1: Die 100,- EUR-Abmahnung kommt
Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. An diesem Freitag, den 23.05., wird der Bundesrat aller Voraussicht nach diesen Veränderungen ebenfalls zustimmen, so dass die Neuerungen bald in Kraft treten werden.
Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz. Es würde den Rahmen dieses Podcast sprengen, wenn wir hier alle Neuerungen besprechen würden. Daher konzentrieren wir uns auf den urheberrechtlichen Bereich und stellen im nachfolgenden die dortigen Änderungen vor.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche.
Heute geht es um die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,- EUR im Urheberrecht. Die Novelle verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich bislang hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sahen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.
Kommentare sind deaktiviert!!!