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Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag und seine Auswirkungen auf den Merchant- und Affiliate-Bereich

Der Law-Podcast hat in den letzten zwei Jahren mehrfach über die Problematik für den Merchant- und Affiliate-Bereich berichtet, Glücksspiel-Seiten zu bewerben. In aller Regel führte zum Beispiel die Bewerbung ausländischer Casino-Seiten häufig zur Post vom Anwalt. Inhalt: Die Bewerbung sofort einzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und teure Abmahnkosten zu bezahlen.

Die Bewerbung deutscher Glücksspiel-Anbieter wie Oddset oder sonstigen staatlichen Lotto-Angeboten konnte der Merchant bislang problemlos in sein Portfolio übernehmen. Und auch der Affiliate konnte diese Produkte ohne Probleme bewerben. Gleiches galt für die Angebote der gewerblichen Spielvermittler wie z.B. Tipp 24 oder Faber.

Dies hat sich zum 1. Januar 2008 grundlegend geändert, denn zu diesem Zeitpunkt ist der Glücksspiel-Staatvertrag in Kraft getreten.



# 24/01/2008 | Kommentare (3) | Glücks- / GewinnspielR | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. FCS Digitalfotografie 2.0 sagt am Jan 24, 2008 @ 11:56 AM:

    Danke für den klaren, verständlichen Hinweis! Fast jeder Webmaster hat Banner geschaltet und sollte sich nun seine Merchants nochmals dringend anschauen!

  2. España sagt am Jan 30, 2008 @ 09:00 AM:

    Werbung fuer Gluecksspiel = Werbung fuer Sportwetten?
    oder ist das ein himmelweiter Unterschied

  3. RA Dr. Bahr sagt am Jan 31, 2008 @ 02:11 AM:

    @España: Sportwetten sind nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung Glücksspiele.

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