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Der neue § 202c StGB: Quo vadis Hacker-Paragraph?

Zum 11. August 2007 ist – von der breiten Öffentlichkeit relativ unbemerkt – das Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität in Kraft getreten. Neben einer Vielzahl von sonstigen strafrechtlichen Änderungen ist auch ein neuer Straftatbestand eingeführt worden. Nämlich das “Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten”. Die neue Norm ist in § 202c Strafgesetzbuch niedergeschrieben.

Was sich zunächst relativ alltäglich und profan anhört, könnte sich für die im Bereich der IT-Sicherheit Beschäftigten relativ schnell zum Super- GAU entwickeln, wenn eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht ihr Handeln einmal auf Herz und Nieren prüfen sollte.

Der heutige Podcast beleuchtet kritisch diesen neuen Hacker-Paragraph.



# 22/11/2007 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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