
Der Handelsvertreterausgleich - ein Fass ohne Boden für den Merchant?
Wie wir schon in einem anderen Podcast geklärt haben, ist ein Affiliate unter gewissen Umständen im juristischen Sinne ein Handelsvertreter.
In der Praxis steht nun häufig die Kündigung eines solchen Vertrages auf der Tagesordnung: Gerade in großen Affiliate-Netzwerken werden Vertragsverhältnisse nicht selten aufgrund mangelnder Umsätze gekündigt. Der “papierlose” Vertrag, der per Mausklick geschlossen und auch wieder auf diese Weise gekündigt werden kann, vereinfacht diese Möglichkeit.
Das Gesetz sieht nun in solchen Fällen unter bestimmten Umständen eine Ausgleichszahlung an den Affiliate vor, die den Wegfall der Geschäftsbeziehung kompensieren soll. Dies tritt insbesondere dann ein, wenn der Merchant mit einem vom Affiliate geworbenen Kunden nach der Kündigung weiterhin Geschäfte betreibt.
Für den Merchant kann eine solche Ausgleichszahlung erhebliche finanzielle Konsequenzen bedeuten, da er unter Umständen eine gesamte Jahresprovisionen als Ausgleich zahlen muß.
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