
Der BGH stuft die Google-Bildersuche erneut als urheberrechtlich zulässig ein
Wir erinnern uns: Im April 2010 hatte der Bundesgerichtshof eine wegweisende Entscheidung zur Google-Bildersuche getroffen.
Unklar blieb bei der Entscheidung aus dem Jahre 2010, ob der BGH das Instrument der “Einwilligung” nur deswegen hervorgeholt hatte, weil die Klägerin ihre Seiten besonders suchmaschinen-optimiert hatte. Oder ob sie der generellen Ansicht sind, dass diese Einschätzung auf jede Webseite – sei sie suchmaschinen-optimiert oder nicht – anzuwenden ist.
Nun hat der Bundesgerichtshof mit einem weiteren Urteil – diesmal aus Oktober 2011 – auch diese letzten Unklarheiten beseitigt.
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