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Das virtuelle Hausrecht

Betreiber von Chats, Foren und Blogs kennen das Phänomen: Gerade bei kontroversen, umstrittenen Themen gehen häufig die Gemüter der Diskutierenden durch. Beleidigungen und üble Beschimpfungen sind nicht selten die Folge.

Der Betreiber der Internet-Plattform steht nach ständiger Rechtsprechung ab Kenntnis der Postings in der Mitstörerhaftung. Er muss somit dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Threads dauerhaft keine Rechtsverletzungen enthalten.

Nicht selten ist es so, dass einzelne Mitglieder eines Forums oder Blogs trotz Ermahnung durch den Betreiber auch weiterhin rechtswidrige Nachrichten posten. In solchen Fällen bleibt dem Betreiber dann nichts anderes übrig als sein Hausrecht auszuüben und den Störenfried auszuschließen.

Und hier tritt nun die rechtliche Problematik zu Tage: Darf z.B. der Betreiber eines Forums einen User einfach ausschließen? Oder hat der User einen Anspruch auf Zugang und Nutzung des Forums? Darf evtl. der Ausgeschlossene sich einfach unter einem anderen Namen wieder anmelden und lustig weiter Nachrichten versenden?

All diesen Fragen geht der heutige Podcast nach.



# 26/07/2007 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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