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Das Reformgesetz zu den 0180-Rufnummern

Die Bundesregierung hat vor kurzem das Reformgesetz zu den so genannten 0180- Rufnummern verabschiedet. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, sondern muss zuvor im Bundesrat und Bundestag beraten und beschlossen werden. Dies ist für September beziehungsweise Oktober 2008 vorgesehen.

In der breiten Öffentlichkeit ist das Gesetz vor allem unter dem Aspekt bekannt geworden, dass die Kosten für Anrufe bei 0180-Rufnummern transparenter und preisgünstiger werden sollen. Relativ unbekannt ist, dass das Gesetz noch zwei weitere wichtige Punkte neu regeln soll: Zum einen die Einführung der Schriftform beim Wechsel des Telefonanbieters, zum anderen die Statuierung eines datenschutzrechtlichen Opt-Ins.

Insgesamt gibt es also drei wichtige Neuerungen, die der Gesetzgeber anstrebt.



# 18/09/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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