
Das P-Konto kommt – Der neueste Fluch für alle Gläubiger
Zwei Jahre lang hat die Bundesregierung an einem neuen Geniestreich gefeilt und der Bundesrat hat diesen abgesegnet: Das Pfändungsschutzkonto – kurz: P-Konto – tritt am 01. Juli 2010, also heute, in Kraft.
Das P kann man in diesem Zusammenhang getrost durch das Wort “Panik” ersetzen. Zumindest, wenn man Gläubiger einer Forderung ist oder wird.
Hat bislang jeder Gläubiger mit einem Titel in der Hand schon mehr als genug Steine auf dem Weg zur Realisierung seiner Forderung liegen, fällt ihm mit dem Pfändungsschutz-Konto nun ein ganzer Felsbrocken direkt vor die Füße.
Ob und wie der Gläubiger um diesen Felsbrocken herum kommen kann, soll der heutige Podcast aufzeigen.
Kommentare sind deaktiviert!!!
Cham sagt am Jul 1, 2010 @ 01:23 AM:
Wie sieht das überhaupt bei Selbständigen aus die dann über so ein P-Konto verfügen?
RA Dr. Bahr sagt am Jul 1, 2010 @ 02:29 AM:
Auch Selbständige kommen, wenn sie dies möchten, in den Genuß eines P-Kontos. Es sollte dann klar sein, dass die eigene Hausbank dann nicht mehr viel Vertrauen in die Liquidität ihres Kunden haben wird.
OR sagt am Jul 7, 2010 @ 12:59 AM:
Das ZVG-Recht ist so weichgespült, dass es faktisch in vielen Fällen keine Zwangsvolstreckung mehr geben wird. In unteren und mittleren Einkommensgruppen ist dies ein Freifahrtsschein.
Memo sagt am Jul 7, 2010 @ 08:46 AM:
Fluch für Gläubiger ?
Mitnichten.
Gläubiger können froh sein, wenn dem Schuldner noch Geld zum Leben gelassen wird und er sich auf dieser Grundlage u.a. bemühen kann, seine Schulden zurückzuzahlen.
Die Intention des Gesetzgebers war, mehr Sicherheit für beide Seiten zu schaffen.
In der Praxis ist es doch meist so, daß Gläubiger den Schuldner knallhart mit Kontopfändungen lahm legen, und das mit erheblichen Folgen : z.B. nicht bereit sind, dem Schuldner auch nur 1 € frei zu geben, was den Schuldner an den Rand seiner Existenzmöglichkeiten bringt und unredliche Schuldner zu Tricksereien gegenüber dem Gläubiger verführt.
Da waren die bisherigen Regelungen viel zu kompliziert, unpraktikabel und haben zu sehr die Gerichte beschäftigt (ca. 350.000 Kontopfändungen monatlich).
Jetzt haben Schuldner besser die Möglichkeit, ihre Schulden zurückzuzahlen – anstelle „bequem“ in Insolvenz zu gehen.
Ein Fluch für Gläubiger ist nicht das P-Konto, sondern der listige und betrügerische Schuldner.
Ihr Podcast ist diesbezüglich leider einseitig betitelt und inhaltlich gestaltet.
Y. Großmann sagt am Jul 7, 2010 @ 06:00 PM:
Diese Aussage kann eigentlich nur von jemandem kommen, dem selbst keiner Geld schuldet. Glauben Sie denn wirklich, dass die Schuldner freiwillig ihre Schulden abbezahlen? Als Sachbearbeiterin in der Zwangsvollstreckung kann ich Ihnen da nur vehement widersprechen.
In der Kontopfändung ist das Konto zwar in voller Höhe lahm gelegt – die wenigsten Gläubiger bestehen jedoch auf der Pfändung, wenn eine Ratenzahlung angeboten wird. Hier wird in der Regel eine umgehende Ruhendstellung für die Zeit der Ratenzahlung erklärt und das Konto ist für den Schuldner – ohne die Pfändungswirkung – wieder frei verfügbar.
Diese Möglichkeit verschwindet gleichzeitig mit dem P-Konto, da der Pfändungsfreibetrag bereits so hoch angesetzt ist, dass der Schuldner mit seinem Kontostand oft darunter liegt und sich dann erst recht „bequem“ zurücklehnen kann. Die Pfändung kann ihm ja nichts mehr anhaben.
Und Sie meinen jetzt, dass der Gläubiger dann erst recht an sein Geld kommen wird?
Das größte Problem bei der Neueinführung des P-Kontos sind die von der Gesetzgebung offen gelassenen Fragen. Diese werden die Gerichte noch wesentlich mehr als zuvor beschäftigen. Nämlich zusätzlich zu den Pfändungen.
Für die Gläubiger ist eine Vollstreckung in ein P-Konto künftig mit höheren Kosten und wesentlich längeren Bearbeitungszeiten – jedoch in den seltensten Fällen mit einem Erfolg – verbunden.