Das Märchen vom Newsletter-Kopplungsverbot bei Gewinnspielen
Vor kurzem behauptete ein selbsternannter E-Commerce-Experte in seinem Artikel auf der Webseite der Internet World Business, dass das Landgericht Hamburg entschieden habe, dass die Teilnahme bei einem Gewinnspiel nicht mit der Einwilligung in die Newsletter-Werbung gekoppelt werden dürfe.
Wörtlich war zu lesen: “Newsletterbezug darf keine Bedingung sein: (...) Allerdings urteilte das LG Hamburg nun, dass die Teilnahme am Gewinnspiel nicht mit der Einwilligung in die Newsletter-Werbung gekoppelt werden darf.”
Der heutige Podcast zeigt, warum diese Rechtsansicht grundlegend falsch ist. Und dass das Landgericht diese Aussage in der besagten Entscheidung weder so getroffen hat noch dass dies der geltenden Gesetzeslage entspricht.
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