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Ansprüche bei Artikel- oder Webseitenklau - Teil 1: Anspruch dem Grunde nach

Viele haben es schon erlebt: Da peppelt man in jahrelanger, mühevoller Arbeit seine Webseite auf und bietet den Usern viel kostenlosen Inhalt. Und muss dann eines Tages feststellen, dass irgendein Dritter ungefragt die Texte 1:1 geklaut und auf seine eigene Webseite gepackt hat. In besonders krassen Fällen fügt der Content- Dieb sogar noch unverschämterweise einen eigenen Copyright-Hinweis ein, dass der Text rechtlich geschützt sei und nicht kopiert werden dürfe.

Welche Rechte hat nun ein Seiten-Betreiber, wenn er feststellt, dass seine Inhalte geklaut wurden?

Der heutige Podcast beschäftigt sich mit den möglichen Ansprüchen dem Grunde nach, d.h. wann und ob ein Webseiten-Betreiber überhaupt Rechte hat. Nächste Woche folgt der 2. Teil, der sich mit der Frage auseinandersetzt, in welcher Höhe der Rechteinhaber einen Anspruch auf Schadensersatz hat.



# 03/01/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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