
Aktuelle Rechtsprechung zum Schadensersatz in Filesharing-Fällen
Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist die Schadensberechnung im Bereich des Filesharings immer noch problematisch. Man könnte fast das Gefühl bekommen, dass jedes Gericht dieser Republik trotz ähnlich gelagerter Fälle, unterschiedlich entscheidet.
Dieser Podcast zeigt die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Schadensersatzermittlung im Bereich des Filesharings auf und was der Urheber bei der Geltendmachung beachten sollte.
Das OLG Köln ist inzwischen von der im Podcast erwähnten Ansicht (teilweise) abgerückt und hat aktuell (Urt. v. 23.03.2012 – Az.: 6 U 67/11) entschieden, dass bei P2P-Urheberrechtsverletzungen pro Werk ein Schadensersatz von 200,- EUR zu leisten ist.
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