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Recht für PR- und Marketing-Agenturen: Heute: Urheberrechtliche Besonderheiten

Der heutige Podcast stammt aus unserer neuen Reihe “Recht für PR- und Marketing-Agenturen” und beschäftigt sich mit den urheberrechtlichen Besonderheiten und möglichen Fallstricken.

In Zeiten von Web 2.0 ergeben sich im Bereich des Social Media Marketings für Agenturen nahezu ungeahnte Möglichkeiten. Eine Vielzahl von Kanälen in der virtuellen Welt will genutzt werden. Als PR- und Marketingagentur kann man sich gut positionieren und die relevante Zielgruppe wird schnell und aktuell erreicht. Keine Frage, dieser Aspekt ist durchaus positiv.

Um aber nicht Abmahnungen ausgesetzt zu sein, sollten die Mitarbeiter der Agentur darauf achten, dass nicht Urheberrechte Dritter verletzt werden. Logos, Markennamen, Texte oder Bilder werden häufig zur Bewerbung von Produkten auf der eigenen Webseite, für Kampagnen oder in Präsentationen für Kunden und Presse ungefragt genutzt. Auch Videos, Links und Fotos auf Facebook, YouTube und Twitter können die Urheberrechte Dritter verletzen, da alle soeben genannten Werke als “persönlich geistige Schöpfung” urheberrechtlich geschützt sein können.



# 19/04/2012 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Presserecht | Gewerbl. Rechtsschutz

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