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Keine GEMA-Wahrnehmung für die Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Wahrnehmungsrechten der GEMA hat viele Personen aus der Kreativ- und Musikbranche aufhorchen lassen. In dem Verfahren, das der Bundesgerichtshof Mitte 2009 zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob die GEMA berechtigt ist, auch dann die Rechte der Urheber wahrzunehmen, wenn es um Musikrechte zu eigenen Werbezwecken geht.

Mit diesem Thema beschäftigt sich der heutige Podcast.



# 16/09/2010 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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