Das neue Telemediengesetz – Teil 1: Der neue Begriff der Telemedien
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in fünf Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Die weiteren Teile erscheinen jeweils in den nächsten Wochen.
Der heutige Teil beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem neuem Begriff der Telemedien.
Kommentare sind deaktiviert!!!