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Das Abschlussschreiben im Presserecht

Die heutige Folge beschäftigt sich erstmals ausführlich mit dem Presserecht und dem ominösen Abschlussschreiben. Wir erläutern den Sinn dieses Schreibens und ob die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsanwalt bezahlt werden müssen.

Soweit Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, erfolgt dies regelmäßig in einem Hauptsacheverfahren. Dort sind zumeist Kläger und Beklagter mit ihren jeweiligen Rechtsanwälten persönlich vertreten.

Im Presserecht, etwa bei der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Fotos in einer Zeitschrift oder einer unwahren Berichterstattung in einer Zeitung, verhält es sich in der überragenden Zahl der Fälle anders. Derartige Streitigkeiten werden durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren geregelt, bei dem die Verfügung, etwas Bestimmtes in der Zukunft nicht mehr zu tun, meist ohne mündliche Verhandlung ergeht.

Dabei taucht immer das so genannte Abschlussschreiben auf und die Frage nach dessen Sinn.



# 10/07/2008 | Kommentare (0) | Presserecht | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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