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Äußerungsrecht im Internet: Das Agenturprivileg

Grundsätzlich besteht für die Medienangehörigen – ob klassische Journalisten oder beispielsweise Blogger – die Pflicht, den Inhalt ihrer Äußerungen sorgfältig zu prüfen, bevor sie die Texte in den Zeitungen oder auf Webseiten veröffentlichen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn sie Agenturmeldungen, wie zum Beispiel von der Deutschen Presseagentur, übernehmen. Diese Nachrichten stammen aus einer so genannten privilegierten Quelle.

Welche Vorteile, aber auch welche Haftungsrisiken das Agenturprivileg für den Blogger oder Journalisten mit sich bringt, erklärt der heutige Podcast.



# 04/02/2010 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Presserecht | Gewerbl. Adresshandel

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